Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
1. Gültigkeit der Bedingungen und des Angebots
Für unsere Lieferungen gelten, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Bedingungen auch dann, wenn der Besteller unserer Lieferung mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Erklärungen des Auftraggebers sind erst dann für uns verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
2. Preise
Die von uns angegebenen Preise beinhalten den Auf- und Abbau des Gerüstes, sowie eine Nutzungsüberlassung für die Dauer von 4 Wochen nach Aufbau. Sollte das Gerüst länger als für die v.g. Dauer aufgestellt bleiben, berechnen wir für die Nutzung ab der 5. Woche nach Aufbau, 10% der Auftragssumme pro Woche als Miete. In unseren Preisen sind alle Verankerungen und Verstrebungen enthalten.
3. Leistungsbedingungen
Das zu liefernde Gerüst wird an der Baustelle in ordnungsgemäßem Zustand und entsprechend den zur Zeit gültigen Vorschriften nach DIN 4420 dem Auftraggeber übergeben. Sofern nicht anders beauftragt, wird das bestellte Gerüst in der Hausfassade verankert. Die dadurch entstandenen Bohrlöcher werden nach Gerüstabbau durch unsere Mitarbeiter mittels weißen Gerüststopfen/Abdeckkappen verschlossen. Für die Gerüstnutzung verweisen wir auf die aktuell gültigen UVV der Bauberufsgenossenschaft und deren Regeln für Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Gerüstbau und erklären insbesondere, dass
- am Gerüst keinerlei Veränderungen vorgenommen oder Verankerungen entfernt werden dürfen.
- die Zugänge zum Gerüst vom Gerüstbenutzer gegen unbefugtes Betreten zu sichern sind.
- durch Unwetter oder Bauarbeiten auftretende Mängel am Gerüst oder der Verankerungen sofort dem Gerüstbaubetrieb zu melden sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Fassadengerüst an bewohnten oder anders genutzten Objekten ein gefahrenerhöhendes Moment darstellt und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu melden ist (Obliegenheit lt. VVG). Die Information an die betroffenen Bewohner erfolgt durch den Auftraggeber. Die Gerüste sind uns in sauberem Zustand zum Abrüsten zu übergeben, Abrüsttermine sind 5 Arbeitstage vorher schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Eventuelle Beanstandungen sind vom Auftraggeber binnen einer Frist von 5 Tagen schriftlich bei uns anzuzeigen. Mündliche Beanstandungen oder Beanstandungen nach dieser Frist werden nicht berücksichtigt.
4. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Für Rechnungen über Standzeitverlängerungen gelten die gleichen Bedingungen. Können wir bei unstrittigen Forderungen bis zum v.g. Fälligkeitstermin keinen Zahlungseingang feststellen, werden wir das Gerüst an dem Bauvorhaben zu Lasten des Auftraggebers stilllegen oder abbauen.
5. Haftung
Für am Haus montierte Satellitenanlagen übernimmt der Auftraggeber keine Haftung. Die Anlagen sind vor Gerüstmontage durch den Auftraggeber zu entfernen. Für die Zeit der Gebrauchsüberlassung haftet der Auftraggeber für Beschädigungen oder Verlust von Gerüstteilen. Er gewährleistet einen ausreichenden Versicherungsschutz.
6. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Hiddenhausen, Gerichtsstand ist Herford.
7. Datenschutz
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende Daten werden bei uns gespeichert. Unsere Datenschutzerklärung entnehmen Sie bitte dem Bereich 'Impressum/Datenschutzerklärung'.